FAQ - Häufige Fragen zu Ablesung und Zähler
Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten rund um den Zähler.
Moderne Messeinrichtung (mME)
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Nein, Sie benötigen keinen Internetzugang. Über die moderne Messeinrichtung (mME) werden keine Daten gesendet oder empfangen.
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In Deutschland hat sich der Gesetzgeber bewusst gegen ein Ablehnungsrecht beim Einbau der modernen Messeinrichtung (mME) entschieden. Daher können Sie diesen nicht ablehnen. Spätestens mit Ablauf der Eichgültigkeit Ihres alten Zählers erhalten Sie eine moderne Messeinrichtung (mME). Wir als Ihr zuständiger Messstellenbetreiber sind an geltendes Recht gebunden und daher verpflichtet, in den im Messstellenbetriebsgesetz festgelegten Fällen, die neue Technik einzubauen.
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Moderne Messeinrichtungen (mME) sind digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch effektiver veranschaulichen als die bisherigen Zähler. Anders als bei den bestehenden Zählern, an denen man ausschließlich den aktuellen Zählerstand ablesen kann, zeigen moderne Messeinrichtungen nach Eingabe der PIN weitere Informationen an. Neben dem aktuellen Stromverbrauch sehen Sie auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate sowie die aktuelle Leistung aller eingeschalteten Elektrogeräte
Wichtig: Ihre moderne Messeinrichtung sendet und empfängt keine Daten. Sie speichert nur Ihre Verbrauchswerte.
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Ja, auch moderne Messeinrichtungen (mME) verbrauchen wie Ihr alter Zähler Strom. Der Stromverbrauch der modernen Messeinrichtung (mME) wird nicht mit gemessen und Ihnen daher nicht berechnet.
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Nein. Moderne Messeinrichtungen (mME) zeigen nach PIN-Eingabe nur den gesamten Stromverbrauch aller jeweils angeschlossenen elektrischen Geräte an.
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Nein, eine Strahlenbelastung durch eine moderne Messeinrichtung (mME) ist nicht zu befürchten. Ihre moderne Messeinrichtung (mME) verfügt über kein Kommunikationsmodul und kann damit keine Daten senden oder empfangen.
Intelligentes Messsystem (iMSys)
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Die Messwerte Ihres intelligenten Messsystems (iMSys) werden in der Regel als Viertelstundenwerte erhoben und einmal täglich an uns übermittelt. Diese können Sie im Kundenportal einsehen.
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Das intelligente Messsystem (iMSys) verfügt über eine so genannte HAN-Schnittstelle zur Anbindung an ein Home Area Network. Ihre HAN- Zugangsdaten können Sie ganz einfach über unser Kundenportal anfordern.
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Unter einem intelligenten Messsystem (iMSys) versteht man die Kombination von einer oder mehreren modernen Messeinrichtungen (mME) und einem Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway (SMGW). Während die moderne Messeinrichtung nur die Verbrauchsdaten ermittelt, kann das intelligente Messsystem diese Daten zusätzlich fernübertragen.
Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt über eine sichere Datenverbindung.
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Das Smart Meter Gateway (SMGW) ist das Kommunikationsmodul des intelligenten Messsystems (iMSys) und übermittelt uns Ihren Zählerstand automatisch. Durch das SMGW werden Ihre Daten nach den Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verschlüsselt und sicher übertragen.
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- Übersichtlich: Verbrauchs- und Einspeisedaten sind im Kundenportal anschaulich dargestellt.
Transparent: Ihr Stromverbrauch bzw. Ihre Einspeisung ist besser nachvollziehbar.
Praktisch: Sie brauchen den Zähler nicht mehr abzulesen.
Bequem: Ihre Abrechnung können Sie schnell und einfach nachprüfen.
Ökonomisch: Sie können Stromfresser schneller identifizieren und somit Einsparpotentiale erkennen
Sicher: Wir gewährleisten höchste Datenschutz- und Sicherheitsstandards.
Das intelligente Messsystem (iMSys) ist ein wichtiger Baustein für die Stromnetze der Zukunft. Es hilft dabei, Erzeugung und Verbrauch intelligent und flexibel miteinander zu verknüpfen.
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Der Ausdruck „Smart Meter“ wird häufig als Überbegriff für die neuen digitalen Stromzähler verwendet. Die Fachsprache unterscheidet zwischen modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys). Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende schreibt in Deutschland den flächendeckenden Einbau der neuen Zähler vor.
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Bei der Datenübertragung des intelligenten Messsystems (iMSys) können verschiedene Technologien zum Einsatz kommen wie z.B. Powerline oder Mobilfunk. Bei der Powerline-Technologie erfolgt die Übertragung über die Stromleitung zum Messstellenbetreiber. Durch den Einsatz von Mobilfunk erfolgt die Datenübertragung direkt vom Zähler aus über das Mobilfunknetz. Entsprechend der regionalen Gegebenheiten nutzen wir eine der oben genannten Technologien. Ihr Internetanschluss wird dafür nicht benötigt.
Zählerwechsel
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Am Tag des Zählerwechsels ist Folgendes zu beachten:
Die Stromversorgung wird während des Zählerwechsels kurz unterbrochen.
- Trennen Sie Ihre elektrischen Geräte in dieser Zeit vom Netz (außer bei Wandlermessungen).
- Wenn Sie ein Balkonkraftwerk besitzen, trennen Sie es ebenfalls vom Netz und informieren Sie ihren Monteur
Der Zählerwechsel dauert ungefähr 30 Minuten.
Bitte sorgen Sie dafür, dass der Zähler und der Hausanschlusskasten frei zugänglich sind.
Der Zählermonteur weist sich auf ihren Wunsch hin mit seinem Dienstausweis aus.
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Verantwortlich für den Rollout ist Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber. Wenn bei Ihnen ein Austausch ansteht, kommt der grundzuständige Messstellenbetreiber auf Sie zu. Sie brauchen sich zunächst um nichts zu kümmern.
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Wenn wir Ihnen einen Termin für einen Zählerwechsel zusenden, fallen für den Wechsel Ihres Stromzählers keine gesonderten Kosten an.
Ein Zählerwechsel auf Ihren Wunsch oder ein durch Sie vorgezogener Pflichteinbaufall zieht ein Einmalentgelt nach sich. Bitte entnehmen Sie die Kosten dem aktuellen Preisblatt.
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Ihr alter Zähler wird durch uns ausgebaut und fachgerecht entsorgt.
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Zieltermin für die initiale Umrüstung aller Zähler ist das Jahr 2032. Der Zeitpunkt für den Wechsel wird in Abhängigkeit des Alters Ihres Zählers, der Eichgültigkeit und regionalen Gegebenheiten gewählt. Bevor wir Ihren Zähler wechseln, werden Sie rechtzeitig per Anschreiben informiert. Sie brauchen sich zunächst um nichts zu kümmern.
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Da Sie als Mieter den Zähler nutzen, werden Sie auch über den Zählerwechsel informiert. Sollten Sie keinen Zugang zu Ihrem Zähler haben informieren Sie bitte Ihre Hausverwaltung oder Ihren Hausmeister.
Zählereinbau
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Sie haben nach §3 MsbG grundsätzlich das Recht, selbst einen Installateur mit dem Zählereinbau zu beauftragen. Dies ist der Fall, wenn sechs Wochen seit der so genannten "Fertigstellungsanzeige" Ihres Installateurs verstrichen sind. Unter anderem wegen des Photovoltaikbooms kann es beim Zählereinbau aktuell etwas länger dauern.
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Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich, sofern die Zugänglichkeit zum Zählerschrank beziehungsweise Zählerplatz gewährleistet ist. Gerne können Sie sich auch durch eine volljährige Person Ihres Vertrauens vertreten lassen.
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Ob Sie eine moderne Messeinrichtung (mME) oder ein intelligentes Messsystem (iMSys) erhalten, hängt von Ihrem Stromverbrauch oder von der Einspeiseleistung Ihrer Erzeugungsanlage ab.
Bei einem Verbrauch von bis zu 6.000 kWh im Jahr oder einer Einspeiseleistung von bis zu 7 kW erhalten Sie eine moderne Messeinrichtung (mME). Liegt der jährliche Stromverbrauch bzw. die Einspeiseleistung höher, erhalten Sie ein intelligentes Messsystem (iMSys). Als Basis für die Berechnung gilt der durchschnittliche Verbrauch der letzten drei Jahre.
Spezialfälle: Kunden mit einer Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG erhalten ebenfalls ein iMSys.
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Wir kündigen Ihnen den geplanten Einbau mindestens drei Monate im Voraus schriftlich an. Den konkreten Einbautermin teilen wir Ihnen mit einem weiteren Kundenbrief mindestens zwei Wochen vorher mit.
Steuerbare Verbrauchseinrichtung
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Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind
Wärmepumpen
Private Ladepunkte für E-Autos (Wallbox)
Anlagen zur Raumkühlung
Stromspeicher (im Hinblick auf die Einspeicherung)
mit einer Leistung >4,2 Kilowatt (kW) und einem Anschluss in der Niederspannung. Zum Thema steuerbare Verbrauchseinrichtungen erfahren Sie hier mehr.
Technische Fragen zu modernen Zählern (mME und iMSys)
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Bei Ihrer modernen Messeinrichtung (mME) haben Sie nach der Eingabe Ihrer PIN Zugriff auf die tages,- wochen-, montags- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte der letzten 2 Jahre.
Bei Ihrem intelligenten Messsystem (iMSys) können Sie über das Kundenportal Ihre detaillierten Verbrauchswerte einsehen. Nach Eingabe einer PIN am Gerät können Sie zudem Ihre aktuelle Leistung aller eingeschalteten Elektrogeräte einsehen.
Ihre PIN können Sie schnell und einfach über unser Kundenportal abrufen. Eine Anleitung zur PIN-Eingabe finden Sie hier.
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Um alle Funktionen Ihres neuen Zählers vollumfänglich nutzen zu können, müssen Sie am Zähler Ihre PIN eingeben.
Eine Bedienungsanleitung, ein Video zur Bedienung und weitere Informationen dazu finden Sie hier.
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Ein neuer Stromzähler, ganz gleich ob moderne Messeinrichtung (mME) oder intelligentes Messsystem (iMSys), senkt nicht automatisch den Verbrauch, kann Ihnen aber beim Stromsparen helfen. Durch die neuen Zähler können Sie als Kunde detaillierte Verbrauchswerte wie z. B. die aktuelle Leistung aller eingeschalteten Elektrogeräte einsehen. Dadurch erhalten Sie einen besseren Überblick über Ihren Stromverbrauch und können so Einsparpotentiale erkennen.
Sie haben ein intelligentes Messsystem (iMSys)? Dann können Sie Ihre Verbrauchswerte bequem in unserem Kundenportal einsehen.
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Die neuen Zähler sind nicht größer als die bisherigen Geräte. In der Regel bietet der Zählerschrank also ausreichend Platz. Ist dies ausnahmsweise nicht der Fall, wird der Monteur mit Ihnen die Möglichkeiten besprechen.
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Vor der Montage des intelligenten Messsystems (iMSys) prüft Ihr Messstellenbetreiber, welche Technologie zur Datenübertragung für den neuen Zähler zur Verfügung steht. In den meisten Fällen ist dies aktuell das LTE-Mobilfunknetz, in einigen Regionen jedoch auch schon die Powerline-Technologie, bei der die Zählerdaten, unabhängig vom Mobilfunknetz, über die Stromleitung an Ihren Messtellenbetreiber übertragen werden.
Wenn bei Ihnen eine ausreichende Mobilfunkabdeckung vorhanden ist, vereinbaren wir einen Termin zum Zählerwechsel. Vor Ort prüft der Monteur erneut die Möglichkeit zur Datenübertragung. Wenn notwendig, kann die Antenne des intelligenten Messsystems (iMSys) auch an der Außenwand des Zählerschranks platziert werden. Ist auch dann keine Datenübertragung möglich, bauen wir bei Ihnen eine moderne Messeinrichtung (mME) ein. Eine Nutzung Ihres Internetanschlusses (z.B. WLAN) ist aus Sicherheitsgründen leider nicht möglich.
Kosten und Preisobergrenzen
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Die Preisobergrenzen für intelligente Messsysteme sind nach Verbrauchsgruppen gestaffelt. Ändert sich Ihr Verbrauch, kann sich also auch Ihre Preiskategorie ändern. Als Basis für die Berechnung gilt der durchschnittliche Verbrauch in den letzten drei Jahren.
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Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) legt bundesweit einheitliche Preisobergrenzen für den Einbau und Betrieb fest. Alle Kosten können sie dem aktuellen Preisblatt entnehmen.
Für moderne Messeinrichtungen (mME) liegt die Preisobergrenze beispielsweise bei 25 € brutto / Jahr.
Die Kosten, in diesem Fall das Entgelt für Messung und Messstellenbetrieb, werden an Sie bzw. Ihren Energieanbieter weitergegeben.
Bitte beachten Sie, dass diese „Messentgelte“ nicht neu sind. Sie zahlen bereits heute für Ihren alten Stromzähler diese Entgelte.
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Die Kosten für den Einbau und den Betrieb von intelligenten Messsystemen (iMSys) und modernen Messeinrichtungen (mME) trägt der Kunde bzw. Verbraucher oder Anlagenbetreiber.
Neu sind jedoch individuelle jährliche Preisobergrenzen für Einbau und Betrieb, die der grundzuständige Messstellenbetreiber zwingend einhalten muss. -
Für die Beurteilung der Verbrauchs- und Preiskategorie werden die letzten drei erfassten Jahresverbrauchswerte herangezogen und daraus ein Durchschnittswert gebildet. Die Jahresverbrauchswerte beziehen sich nicht zwangsläufig auf die Kalenderjahre, sondern auf den zusammenhängenden Abrechnungszeitraum von 12 Monaten.
Datenschutz und Datensicherheit
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Die Messwerte Ihres intelligenten Messsystems (iMSys) werden in der Regel als Viertelstundenwerte erhoben und einmal täglich an uns übermittelt. Diese können Sie im Kundenportal einsehen.
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Es werden nur Daten erhoben, die für
- die Energieabrechnung
- die Bewertung von Netzzuständen
- die Energiewirtschaftliche Mengenbilanzierung
- die Online-Verbrauchsdarstellung
- die Funktionstests der Zähler
- Qualitätssicherungszwecke
verwendet werden.
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Die Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate speichert der Zähler. Nur Sie haben nach Eingabe Ihrer PIN Zugriff darauf. Den aktuell abgelesene Zählerstand leiten wir für die Abrechnung an Ihren Stromanbieter weiter.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Ablesung und Rechnung.
Unterstützung und Vor-Ort-Service
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Wenn Sie uns Ihren Zählerstand nicht bzw. nicht fristgerecht mitteilen, werden wir Ihren Verbrauch rechnerisch ermitteln. Damit auch in Ihrem Interesse möglichst mit realen Messwerten abgerechnet werden kann, veranlassen wir nach mehreren rechnerisch ermittelten Verbrauchswerten Vor-Ort-Ablesungen.
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Natürlich ist Ihr Hausrecht unumstritten und Sie können frei darüber entscheiden, wem Sie Zutritt in Ihre private Umgebung gestatten.
Außendienstmitarbeiter, die in unserem Auftrag handeln, können sich Ihnen gegenüber mit einem Ausweis Ihres Netzbetreibers legitimieren. Generell ist der Strom- bzw. Gaszähler in unserem Eigentum und Sie sind verpflichtet uns den Zugang zu diesem Gerät zu gewähren.
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In der Regel wird vor einer Ablesung kein Termin vereinbart. Unsere Ablesedienstleister starten einen ersten unangekündigten Ableseversuch. Ist dieser erfolglos, wird eine Karte hinterlassen. Daraufhin haben Sie die Möglichkeit Ihren Zählerstand über einen unserer Kanäle (z.B. Kundenportal) mitzuteilen, den vorgeschlagenen Termin wahrzunehmen oder mit dem Ableser einen für Sie geeigneten Termin zu vereinbaren.
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Gerne können Sie uns eine Person aus Ihrem Umfeld als Ablesebeauftragten benennen. Wir senden das Schreiben zur Übermittlung des Zählerstandes dann zukünftig direkt an die von Ihnen genannte Person zu. Melden Sie sich hierzu bei unserem Kundenservice.
Ableseschreiben und Datenkorrektur
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Gerne können Sie uns eine Person aus Ihrem Umfeld als Ablesebeauftragten benennen. Wir senden das Schreiben zur Übermittlung des Zählerstandes dann zukünftig direkt an die von Ihnen genannte Person zu. Melden Sie sich hierzu bei unserem Kundenservice.
Sollten sie keine Ablesung vornehmen können, würden wir Ihren Verbrauch rechnerisch ermitteln. Als Berechnungsgrundlage dienen dann Ihre bisherigen Verbrauchsabrechnungen.
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Sie bekommen ein Schreiben zur Übermittlung des Zählerstandes von uns, da wir als Netzbetreiber für Ihren Gas- bzw. Stromzähler und die zugehörigen Leitungen bzw. Netze in Ihrer Umgebung zuständig sind. Damit Ihr Energieanbieter einmal im Jahr den Strom-/Gasverbrauch mit Ihnen abrechnen kann (egal bei welchem Anbieter sie sind), benötigt dieser einen Zählerstand.
Da wir für Ihren Zähler zuständig sind, sind wir auch verantwortlich für die Zählerstandsabfrage. Wir erfassen die Zählerstände und übermitteln den Zählerstand an Ihren Energieanbieter. Dieser stellt Ihnen dann den Verbrauch in Rechnung.
Es steht Ihrem Anbieter jedoch frei, weitere, eigene Ablesungen durchzuführen bzw. Ihnen ggf. eine eigene Ableseaufforderung zu senden.
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Wenn auf Ihrem Schreiben zur Übermittlung des Zählerstandes falsche Daten angedruckt sind, können wir als Netzbetreiber leider keine Änderung Ihrer personenbezogenen Daten vornehmen. Kontaktieren Sie dazu bitte Ihren zuständigen Energieanbieter. Dieser übermittelt uns dann automatisch die korrigierten Daten. Die Kontaktdaten Ihres Energieanbieters finden Sie auf Ihrer Gas- bzw. Stromrechnung.
Zählernummer und -zuordnung
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Sie finden Ihre Zählernummer auf Ihrem Gas- bzw. Stromzähler. Auf jedem Gas- und Stromzähler sind zwei Nummern angebracht:
Fabrikatsnummer oder Serialnummer: wird vom Zählerhersteller vergeben
Zählernummer: wird vom Messstellenbetreiber vergeben und befindet sich oft über oder unter einem Barcode.
Zudem finden Sie Ihre Zählernummer auch auf Ihrer letzten Abrechnung oder - bei Neueinzug - auf dem Übernahmeprotokoll.
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Für jeden Gas- bzw. Stromzähler gibt es geregelte Ablesetermine. Wenn Sie mehrere Zähler haben, können diese Termine unterschiedlich ausfallen. Sobald bei Ihren anderen Gas- bzw. Stromzählern die Ablesung ansteht, erhalten Sie für diese ebenfalls eine Ableseaufforderung von uns.
Zählertypen und Displayanzeigen
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Die Werte von Hochtarif (Zählwerk OBIS 1.8.1.) und Niedertarif (Zählwerk OBIS 1.8.2.) finden Sie künftig in unserem Kundenportal. Loggen Sie sich hier ein oder registrieren Sie sich hier, wenn sie bislang noch kein Kundenkonto angelegt haben. Für die Registrierung brauchen Sie Ihre Vertragskontonummer und Geschäftspartnernummer, die Sie am rechten Rand all unserer Schreiben finden.
Ihre Werte sehen Sie unter dem Reiter „Mein Zähler“. Klicken Sie hier auf „Verbrauchshistorie“ und dann auf „Details einsehen“. Anschließend werden Ihnen vier Spalten angezeigt. Die Spalten zwei und drei geben die Zählerstände im Hoch- und Niedertarif an.
Die erste Spalte ist das Startregister. Es zeigt Ihnen die Werte während der Programmierung. Konkret ist dies der Verbrauch ab dem Zeitpunkt des Einbaus bis zum Zeitpunkt, an dem Ihr iMSys auf Hochtarif und Niedertarif programmiert ist.
Die vierte Spalte zeigt das so genannte Fehlerregister. Hier handelt es sich um Werte, die nicht zugeordnet werden können. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das intelligente Messsystem (beziehungsweise das Kommunikationsmodul) wegen einer Störung der Übertragung nicht erreichbar ist.
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Die Doppel- oder Zweitarifzähler erfassen den Stromverbrauch auf zwei getrennten Zählwerken (HT/NT). Hier sind die Zählwerke mit HT und NT beschriftet. Lesen Sie diese Werte ab und übermitteln Sie diese über das Kundenportal. Die Zugangsdaten zum Kundenportal finden Sie in Ihrem Schreiben zur Übermittlung des Zählerstandes. Weitere Möglichkeiten zur Zählerstandsabgabe finden Sie hier.
Sie haben eine moderne Messeinrichtung?
Hier springt die digitale Anzeige Ihres Zählers alle paar Sekunden zwischen den sogenannten OBIS-Kennziffern (im Display links oben). Den Hochtarif-Verbrauch lesen Sie unter der Kennziffer 1.8.1 ab, den Niedertarif-Verbrauch unter der Kennziffer 1.8.2. Nähere Informationen zur Ablesung finden Sie hier.
Tragen Sie Ihren abgelesenen Zählerstand anschließend schnell und einfach im Kundenportal ein. Die Zugangsdaten zum Kundenportal finden Sie in Ihrem Schreiben zur Übermittlung des Zählerstandes. Weitere Möglichkeiten zur Zählerstandsabgabe finden Sie hier.Sie haben ein intelligentes Messsystem?
In diesem Fall werden die Messwerte automatisch übertragen, diese können Sie im Kundenportal einsehen. -
In der oberen Displayzeile sehen Sie Ihren gewohnten Zählerstand. Die Anzeige wechselt dabei regelmäßig zwischen Strombezug (=Stromverbrauch) und gegebenenfalls Einspeisung hin und her. Wenn Sie keinen Strom ins Netz einspeisen, zeigt die entsprechende Displayzeile eine Null an. Die untere Displayzeile sehen Sie erst, wenn Sie Ihre PIN eingeben. Dann können Sie am Display Ihre Verbrauchsdaten für verschiedene Zeiträume (Tag, Woche, Monat oder Jahr) sowie die aktuelle Leistung aller eingeschalteten Elektrogeräte einsehen.
Weitere Informationen zur PIN sowie eine detaillierte Anleitung zur PIN-Eingabe finden Sie hier.
Zählerablesung
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Bei einer modernen Messeinrichtung (mME) ändert sich nichts. Sie erhalten einmal im Jahr ein Schreiben zur Übermittlung des Zählerstandes und teilen uns diesen mit.
Wurde bei Ihnen ein intelligentes Messsystem (iMSys) installiert, müssen Sie den Zählerstand nicht mehr ablesen. Ihr iMSys versendet die Daten automatisch und sicher verschlüsselt an uns. Die Übertragung funktioniert in der Regel gleich nach der Montage. Bereits nach ein paar Tagen können Sie Ihre Verbrauchswerte jeweils vom Vortag im Kundenportal einsehen.
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Bei einem Gaszähler lesen Sie Ihren Zählerstand ganz einfach ohne die Nachkommastellen vom Display oder vom rollierenden Zählwerk ab.
Anschließend tragen Sie Ihren abgelesenen Zählerstand im Kundenportal ein. Die Zugangsdaten zum Kundenportal finden Sie in Ihrem Schreiben zur Übermittlung des Zählerstandes. Weitere Möglichkeiten zur Zählerstandsabgabe finden Sie hier.
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Um den Zählerstand Ihres Gas- bzw. Stromzählers abzulesen, gehen Sie wie folgt vor:
Wenn Sie einen klassischen Eintarifzähler haben, finden Sie an diesem ein Rollen-Zählwerk. Dieses zeigt den aktuellen Stromzählerstand in Kilowattstunden (kWh) an.
Ihr Gaszähler ist mit einem Rollen-Zählwerk ausgestattet und zeigt Ihnen den Gasverbrauch in Kubikmetern (m³) an.
Eine Beschreibungen zur Ablesung der gängigsten Zählertypen finden Sie hier.
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Nein, Sie erhalten wie bisher in der Regel einmal pro Jahr ein Schreiben zur Übermittlung des Zählerstandes. Wir bitten Sie, uns in dem darin genannten Zeitraum, Ihren Zählerstand mitzuteilen.
Wir empfehlen Ihnen die Eingabe Ihres Zählerstands im Kundenportal.
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Sie haben einen konventionellen Zähler?
Dann lesen Sie Ihren Zählerstand ganz einfach inklusive der Nachkommastellen vom rollierenden Zählwerk ab. Anschließend tragen Sie Ihren abgelesenen Zählerstand im Kundenportal ein. Die Zugangsdaten zum Kundenportal finden Sie in Ihrem Schreiben zur Übermittlung des Zählerstandes. Weitere Möglichkeiten zur Zählerstandsabgabe finden Sie hier.Sie haben eine moderne Messeinrichtung?
Hier springt die digitale Anzeige Ihres Zählers alle paar Sekunden zwischen den sogenannten OBIS-Kennziffern (im Display links oben). Die Kennziffer 1.8.0 steht zum Beispiel für den Bezug. Nähere Informationen zur Ablesung finden Sie hier. Tragen Sie Ihren abgelesenen Zählerstand anschließend schnell und einfach im Kundenportal ein. Die Zugangsdaten zum Kundenportal finden Sie in Ihrem Schreiben zur Übermittlung des Zählerstandes. Weitere Möglichkeiten zur Zählerstandsabgabe finden Sie hier.Sie haben ein intelligentes Messsystem?
In diesem Fall werden die Messwerte automatisch übertragen, diese können Sie im Kundenportal einsehen. -
Die Aufnahme der Zählerstände am Zähler ist ein Teil der entstehenden Kosten. Auch die Übertragung der Zählerstände in das Abrechnungssystem und deren Weitergabe an Berechtigte, i.d.R. Ihren Lieferanten, sind Bestandteile des Messentgeltes.
Die Selbstablesung hat für Sie den Vorteil, dass Sie nicht dafür sorgen müssen, dass ein Ableser zu einer bestimmten Zeit Zutritt zu Ihrem Zähler erhält.
Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Service.
Vertrags- und Anbieterwechsel
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Haben Sie sich für einen neuen Energieanbieter entschieden, kündigen Sie Ihrem alten Energieanbieter zum Ende der Vertragslaufzeit und schließen Sie einen Vertrag mit Ihrem neuen Energieanbieter ab. Ihr alter Energieanbieter setzt sich mit Ihnen bezüglich Zählerstandsablesung für die Schlussrechnung in Verbindung.
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Ihre Vertragskontonummer und Ihre Geschäftspartnernummer finden Sie auf all unseren Schreiben an Sie, zum Beispiel auf dem Schreiben zur Übermittlung des Zählerstandes. Schauen Sie am rechten oberen Rand des Schreibens. Sollten Sie kein Schreiben von uns zur Hand haben, auf dem Ihre Geschäftspartnernummer ersichtlich ist, kontaktieren Sie uns bitte. Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter.
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Bitte wenden Sie sich bezüglich der Vertragsangelegenheiten direkt an Ihren Energieanbieter, als Netzbetreiber können wir dazu keine Aussagen treffen.
Zähler und Messung
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Im September 2016 trat das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in Kraft und setzte damit eine Richtlinie der Europäischen Union um. Der Gesetzgeber möchte die alten Stromzähler Schritt für Schritt durch moderne, intelligente Zähler ersetzen. Grundlage dafür ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Bis spätestens 2032 erhalten alle Stromkunden in Deutschland eine moderne Messeinrichtung (mME) oder ein intelligentes Messsystem (iMSys).
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Wenn auf Ihrem Schreiben zur Übermittlung des Zählerstandes falsche Daten angedruckt sind, können wir als Netzbetreiber leider keine Änderung Ihrer personenbezogenen Daten vornehmen. Bitte kontaktieren Sie Ihren zuständigen Energieanbieter, um die korrigierten Daten mitzuteilen. Ihr Energieanbieter wird diese dann an uns weiterleiten. Die Kontaktdaten Ihres Energieanbieters finden Sie auf Ihrer Gas- bzw. Stromrechnung.
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Sie rechnen Kubikmeter (m³) um, indem Sie die verbrauchten Kubikmeter mit dem Brennwert und der Zustandszahl multiplizeren. Hilfsweise kann man hier einfach den pauschalen Faktor von 10 nehmen und diesen mit den Kubikmetern multiplizieren. Bei einem abgelesenen Verbrauch von z. B. 2000 m³ erhalten Sie einen ungefähren Verbrauch von 20.000 kWh.
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Wenn Ihr Stromzähler nicht mehr von HT auf NT bzw. NT auf HT schaltet, könnte dies auf einen Defekt hinweisen. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall.
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Der Wechsel von einem Doppeltarifzähler auf einen Eintarifzähler ist ganz einfach. Bitte wenden Sie sich dazu an unseren Kundenservice.
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Nein. Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende und das darin enthaltene Messstellenbetriebsgesetz schreiben den Einbau der neuen Zähler vor. Der Einbau ist für Sie als Kunde und für uns als Messstellenbetreiber bindend. In Deutschland hat der Gesetzgeber kein Ablehnungsrecht vorgesehen.
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Informationen dazu finden Sie unter auf der Seite Befundprüfung.
Versorgung und Sperrung
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Um eine Sperrung oder Abschaltung Ihrer Gas- bzw. Stromzufuhr zu verhindern, wenden Sie sich an Ihren Energieanbieter. Wir als Netzbetreiber führen die Sperrung / Abschaltung im Auftrag Ihres Energieanbieters vor Ort durch. Nur mit Ihrem Energieanbieter können Sie Ihre vertragliche Situation klären und dieser wird dann ggf. die Sperrung bei uns stornieren.
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Nein, wenn diese vorab durch Sie gelöscht wurden. Wie Sie die Daten löschen können, ist hier unter "Wie lösche ich das historische Energieregister" beschrieben.
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Die Sperrung bzw. Abschaltung erfolgt nach dem Antrag Ihres Energieanbieters. Nach der Terminbestätigung für die Sperrung erhalten Sie dann von Ihrem Energieanbieter eine Ankündigung/ Information (Sperrankündigung) mit dem voraussichtlichen Sperrtermin.
Die Sperrankündigung erhalten Sie mindestens 3 Tage vor dem Sperrtermin.