Stromanschluss in der Netzebene Niederspannung entsprechend §11 NAV (Niederspannungsanschlussverordnung)
Der Baukostenzuschuss (BKZ) ist der leistungsbezogene Kostenanteil des Anschlussnehmers an den Herstellungs- oder Verstärkungskosten des örtlichen Verteilungsnetzes der Netzebene Niederspannung einschließlich der vorgelagerten Transformatorstationen des Netzbereiches. Eine Kostenreduktion um 50% und die Durchmischung der Leistungsanforderungen gemäß §11 NAV sind in den spezifischen BKZ-Werten berücksichtigt.
Den spezifischen BKZ für den Anschluss im Niederspannungsverteilnetz und an der Niederspannungsverteilung der Ortsnetzstation entnehmen Sie bitte dem Preisblatt.
Stromanschluss in der Netzebene außerhalb der Niederspannung (ab Mittelspannung) entsprechend Positionspapier der Bundesnetzagentur
Die BKZ Berechnung bei Anschlüssen die nicht unter die Niederspannungsanschlussverordnung fallen, wird von der Bundesnetzagentur als angemessen und transparent betrachtet, wenn die Kostenbeteiligung auf Basis des Leistungspreismodells ermittelt wird.
BKZ bei Überschreitung der vertraglich vereinbarten Leistung im Stromnetz
Die E.DIS Netz GmbH ist als Netzbetreiber berechtigt, von leistungsgemessenen Anschlussnehmern einen weiteren BKZ zu erheben, wenn diese ihre Leistungsanforderung über die vertraglich vereinbarte Leistung hinaus erhöht haben.
BKZ bei Überschreitung der vertraglich vereinbarten Leistung im Gasnetz
Die E.DIS Netz GmbH ist als Netzbetreiber berechtigt, von leistungsgemessenen Anschlussnehmern einen weiteren BKZ zu erheben, wenn diese ihre Leistungsanforderung über die vertraglich vereinbarte Leistung hinaus erhöht haben
Gasanschluss in den Netzebenen Hochdruck, Mitteldruck und Niederdruck
Der BKZ für leitungsgebundene Erdgashausanschlüsse ist der Kostenanteil des Anschlussnehmers an den Herstellungs- oder Verstärkungskosten des örtlichen Verteilungsnetzes im Netzbereich. Eine Kostenreduktion um 50% und die Durchmischung der Leistungsanforderungen sind in den spezifischen BKZ-Werten berücksichtigt.