Einspeisevergütung
Auslaufende EEG-Förderung
Ab dem Jahr 2021 läuft für die ersten Erzeugungsanlagen die EEG-Förderung aus, soweit es sich nicht um Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Wasserkraft handelt. In den Folgejahren wird dies immer mehr EEG-Anlagenbetreiber betreffen.
Gesetzliche Regelungen - EEG 2021
Mit dem Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften v. 21.12.2020, BGBl. I S. 3138 wurden die Regelungen zur auslaufenden EEG-Förderung grundlegend überarbeitet.
Regelungen für Anlagen mit einer installierten Leistung bis 100 kW:
Weiterer Hinweis:
Wenn Sie die Anlage von Volleinspeisung auf Überschusseinspeisung umstellen und ihre Anlage größer 30 kW ist oder Sie mehr als 30.000 kWh Eigenverbrauch erzielen, sind für den die Freigrenze übersteigenden Eigenverbrauch 40 % EEG Umlage abzuführen. In diesem Fall ist ein separater Erzeugungszähler notwendig.
Regelung für ausgeförderte Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW:
Die nachfolgenden Regelungen sind ggf. noch von der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU abhängig.
Windenergieanlagen und Altholz-Anlagen > 100 kW fallen bei Auslaufen der Förderung ohne Meldung des Lieferanten/Anlagenbetreiber automatisch in die Aufnahme und Vergütung durch den Netzbetreiber (vgl. Option 1 bei Anlagen <100 kW), Eine Aufnahme durch den Netzbetreiber ist hier nur bei Windenergie bis zum 31.12.2021 in Ausnahmefällen bis 31.12.2022 und für Altholz-Anlagen bis 31.12.2026 vorgesehen. Daher müssen diese Anlagen spätestens zum 01.01.2023 bzw. 01.01.2027 einen Direktvermarkter für die eingespeiste Energiemenge finden, der den Strom abkauft. Eine Überschusseinspeisung ist in diesem Fall ebenso möglich wie eine Volleinspeisung. Bitte beachten Sie beim Wechsel in die Direktvermarktung entsprechende Fristen.
Alle weiteren Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kW sind verpflichtet, zum 01.01.2021 Ihre erzeugte Energiemenge über einen Direktvermarkter zu vertreiben (sonstige Direktvermarktung). Bitte beachten Sie beim Wechsel in die Direktvermarktung entsprechende Fristen.
Unabhängig von der Anlagengröße haben Sie noch folgende zusätzliche Optionen:
Bei Änderungen der Rechtslage wird dieser Internetauftritt angepasst.
Stand: 21.12.2020
Fragen und Antworten zur auslaufenden EEG-Förderung
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