Die Betreiber der folgenden Anlagen sind verpflichtet, sich und ihre Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) zu registrieren:
- Alle Stromerzeugungsanlagen einschließlich der Stromspeicher, die ans Stromnetz angeschlossen sind. Eine Größengrenze ist nicht vorgesehen. Auch kleine Anlagen sind registrierungspflichtig. (Dies betrifft u. a. konventionelle Anlagen, Biomasse-, KWK-, PV-, Wasserkraft-, Wind-Anlagen, Speicher, aber z. B. auch Notstromaggregate, wenn diese mit dem Stromnetz verbunden sind)
- Alle Gaserzeugungsanlagen einschließlich der Gasspeicher, die ans Gasnetz angeschlossen sind. Eine Größengrenze ist nicht vorgesehen. Auch kleine Anlagen sind registrierungspflichtig.
- Stromverbrauchsanlagen, die an ein Hoch- oder Höchstspannungsnetz angeschlossen sind.
- Gasverbrauchsanlagen, die an das Fernleitungsnetz angeschlossen sind.
Die Registrierungspflicht gilt auch für Bestandsanlagen mit einem Inbetriebnahmedatum vor dem 31.01.2019. Auch wenn diese bereits in einem Register der Bundesnetzagentur eingetragen wurden (z. B. PV-Meldeportal, Anlagenregister), müssen diese sich erneut im MaStR registrieren.
Geplante Erzeugungseinheiten müssen bereits als Projekt in der Entwurfsphase zusammen mit der erteilten Zulassung registriert werden, wenn
- die Errichtung einer Zulassung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz oder dem Windenergie-auf-See-Gesetz bedarf,
- die geplante Einheit zu einer Anlage zu Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie mit einer installierten Leistung von mehr als 750 kW gehört, oder
- die geplante Einheit zu einer Biomasseanlage mit einer installierten Leistung von mehr als 150 kW gehört.
Neben Anlagenbetreibern sind Marktakteure mit den folgenden Marktfunktionen zur Registrierung im MaStR verpflichtet:
- Netzbetreiber (einschließlich Betreibern von geschlossenen Verteilernetzen)
- Stromhändler, -lieferanten, Bilanzkreisverantwortliche etc.
- Transportkunde Gas, Gaslieferanten, Bilanzkreisverantwortliche etc.
- Energiemarktplätze: Börsen, OTC-Plattformen, Buchungsplattformen
- Behörden, Verbände und Institutionen
- Organisierte Marktplätze
Treten bei den im MaStR gemeldeten Daten Änderungen ein, müssen diese im MaStR korrigiert werden.