Benötige ich einen Nachweis über die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR)?
Ja, da die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) unter anderem Voraussetzung für die Zahlung von Einspeisevergütungen und Flexibilitätsprämien nach dem EEG sowie von Zuschlagszahlungen und sonstige finanzielle Förderungen nach dem KWKG ist, benötigen Sie für Ihre Unterlagen einen Nachweis über die Registrierung im MaStR. Diesen können Sie sich selber über das Marktstammdatenregister herunterladen.
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