Fragen & Antworten (FAQs)
Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten! Auf dieser Seite beantworten wir die häufigsten Fragen zum Einspeisemanagement der E.DIS.
Fragen zum Einspeisemanagement der E.DIS
Die E.DIS Netz GmbH betreibt das Einspeisemanagement zur Vermeidung von Netzüberlastungen.
Unsere Systeme berechnen automatisch, welche Anlagen ihre Einspeiseleistung reduzieren müssen. In diesem Fall senden sie ein Signal an die Anlagen. Die Anlagen werden dann aufgefordert, ihre Einspeiseleistung, je nach Erfordernis, auf 60, 30 oder null Prozent zu reduzieren. Wir stellen damit sicher, dass zu jeder Zeit so viel Strom wie möglich aus erneuerbaren Energien eingespeist wird. Ist die kritische Netzsituation beendet, speist die Anlage wieder zu 100 Prozent ein.
Je nach Einspeiseleistung werden unterschiedliche Techniken verbaut, die das Signal zur Reduzierung der Einspeisung ferngesteuert übertragen. Bei Anlagen mit Anschluss in Niederspannung kommt die Funkrundsteuertechnik zum Einsatz. Anlagen mit Anschluss in Mittel- oder Hochspannung werden über die sogenannte Fernwirktechnik ans Netz angebunden.
Alle weiteren Fragen zum Einspeisemanagement bei E.DIS beantworten wir hier:
Bei EEG- und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung über 25 kW sind technische Einrichtungen zur stufenweisen Reduzierung der Einspeiseleistung durch den Netzbetreiber erforderlich.
Bei Solaranlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 25 kW ist entweder die Einspeiseleistung am Verknüpfungspunkt mit dem Netz auf 70 Prozent der installierten Leistung zu begrenzen oder eine technische Einrichtung zur stufenweisen Reduzierung der Einspeiseleistung durch den Netzbetreiber erforderlich.
Der Anlagenbetreiber / dessen Elektrofachkraft installiert die technische Einrichtung und prüft sie bei Inbetriebnahme.
Nur durch den Einbau einer technischen Einrichtung können Sie sichergehen, dass Ihre Einspeisung weiterhin vergütet wird. Dies schreibt auch das Gesetz vor (§ 52 Abs. 2 EEG).
Alle Einspeisemanagement-Einsätze in unserem Netzgebiet sind auf unserer Internetseite gelistet. Unter der Rubrik „Veröffentlichungen“ finden Sie eine Tabelle zu aktuellen und abgeschlossenen Maßnahmen, die kennzeichnet, ob ein Einspeisemanagement-Einsatz entschädigungspflichtig ist. Hier werden u. a. für jeden Einspeisemanagement-Einsatz der Zeitraum, die Regelungsstufe und der Hinweis angezeigt, ob der Einsatz entschädigungspflichtig ist. Darüber hinaus ist jede betroffene Einspeiseanlage mit dem dazugehörigen EEG-Anlagenschlüssel aufgeführt.
Wie häufig die Einspeiseleistung einer Anlage reduziert werden muss, ist leider nicht vorauszusehen. Es lassen sich nur Prognosen darüber abgeben, ab welcher Windgeschwindigkeit an den jeweiligen Umspannwerken mit Einspeisemanagement-Einsätzen zu rechnen ist.
Jeder Einspeisemanagement-Einsatz ist auf unserer Internetseite unter der Rubrik „Veröffentlichungen“ aufgeführt. Mithilfe der Suchfunktion über der Spalte „Anlagenschlüssel“ lässt sich nach dem gesuchten Anlagenschlüssel filtern.
Haben Sie sich für unser Gutschriftverfahren entschieden? In diesem Fall prüfen wir, ob bei Ihrer Anlage ein Einspeisemanagement-Einsatz vorlag. Sie erhalten dann eine Abrechnung von uns. Stellen Sie die Rechnungen selbst, empfehlen wir, einmal pro Monat auf unserer Internetseite die Einspeisemanagement-Einsätze einzusehen.
Nutzen Sie gern auch unseren automatischen Benachrichtigungsservice. Melden Sie sich dazu auf unserer Internetseite unter der Rubrik „Veröffentlichungen“ über den Link „RSS-Feed abonnieren“ mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Anlagenschlüssel an. Im Falle einer Einspeisemanagement-Maßnahme erhalten Sie dann eine E-Mail von uns.
Ihr EEG-Anlagenschlüssel ist eine Zahlen- beziehungsweise Buchstabenfolge aus 33 Zeichen beginnend mit einem „E“. Sie finden Ihn auf sämtlichen Dokumenten: der EEG-Abrechnung, der Gutschrift und den Vertragsunterlagen.
Fragen zur Entschädigung und zur Abrechnung
Der Betreiber der Anlage erhält eine finanzielle Entschädigung, wenn der Netzbetreiber die Einspeiseleistung wegen eines Netzengpasses reduziert oder aussetzt.
Nähere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Wie bekomme ich meine Entschädigung?“
Sie wenden sich dazu an uns, Ihren Netzbetreiber.
Grundsätzlich gilt: Die Entschädigung umfasst 95 Prozent der entgangenen Einnahmen. Dazu kommen noch zusätzliche Aufwendungen, davon abgezogen werden wiederum die ersparten Aufwendungen. Es gilt aber: Übersteigen die entgangenen Einnahmen in einem Jahr ein Prozent der Jahreseinnahmen, wird voll, also zu 100 Prozent, entschädigt. Ausnahmen gelten für Anlagen in der Direktvermarktung.
Nähere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Wie wird die Entschädigung ermittelt?“
Mit der Post schicken Sie die Rechnung an:
E.DIS Netz GmbH
Langewahler Straße 60
15517 Fürstenwalde/Spree
Per Mail schicken Sie die Rechnung einzeln an: Rechnung.Entschaedigungsmanagement@e-dis.de
Bitte schicken Sie uns Ihre Rechnung möglichst kurz nach einem Einspeisemanagement-Einsatz. So können wir Ihre Entschädigung schnell auszahlen. Grundsätzlich können Sie Ihre Rechnung bis zu drei Jahre nach einem Einspeisemanagement-Einsatz bei uns einreichen.
Ja, Sie können die Rechnungen zu einer Monatsrechnung bündeln.
Wichtig: Wenn Sie Ihre Rechnungen monatlich zusammenfassen, denken Sie bitte daran die EEG-Anlagenschlüssel den jeweiligen Einspeisemanagement-Einsätzen zuzuordnen.
Nein, die Entschädigung ist nicht umsatzsteuerpflichtig.
Ihre Lastgangdaten finden Sie, ebenso wie die Vertragsdaten, im Kundenportal.
Fragen zum technischen Verständnis
Nein, entgangener Eigenverbrauch wird grundsätzlich nicht entschädigt.
Der zuständige Netzbetreiber reduziert die Einspeiseleistung, wenn er feststellt, dass eine Störung oder Gefährdung vorliegt. Der zuständige Netzbetreiber kann der Übertragungsnetzbetreiber oder der Verteilnetzbetreiber sein.
Der Befehl kommt über ein Signal, dass unsere Netzleitstelle an die Einspeise-Anlage sendet.
Fragen zu gesetzlichen Vorgaben
Die E.DIS Netz GmbH darf Anlagen in ihrem Netz regeln. Dies dient der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitäts-Versorgungssystems. Diese Eingriffe in den Betrieb des Netzes gewährleisten, dass vorrangig Strom aus erneuerbaren Energien bezogen wird.
Weitere Details hierzu finden Sie in § 14 EEG 2017.
EEG- oder KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 25 kW benötigen eine spezielle technische Einrichtung. Mit dieser kann die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduziert werden.
Bei Solaranlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 25 kW ist entweder die Einspeiseleistung am Verknüpfungspunkt mit dem Netz auf 70 Prozent der installierten Leistung zu begrenzen oder eine technische Einrichtung zur stufenweisen Reduzierung der Einspeiseleistung durch den Netzbetreiber erforderlich.
Weitere Details hierzu finden Sie in § 9 EEG 2021.
Anlagenbetreiber erhalten eine finanzielle Entschädigung, wenn der Netzbetreiber die Einspeiseleistung wegen eines Netzengpasses reduziert oder aussetzt. Die Entschädigung umfasst die entgangenen Einnahmen. Hinzu kommen noch zusätzliche Aufwendungen, von denen wiederum die Einsparungen abgezogen werden.
Weitere Details hierzu finden Sie in § 15 EEG 2017.